Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportanlage Schaies Appenzell

1.            Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen der Sportanlage Schaies Appenzell. Die Sportanlage Schaies wird vom Bezirk Appenzell betrieben. Mit der Nutzung der Anlagen, den getätigten Reservationen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Die Betriebe halten sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit zu ändern.

 

2.            Angebot

Die Sportanlage Schaies bietet unterschiedliche Leistungen an. Das Angebot richtet sich nach dem einzelnen Vertragsverhältnis.

 

3.            Zahlung

Die Zahlung hat vor der Benützung der Anlage zu erfolgen. Die Bezahlung kann entweder mit EC- , Kreditkarte oder Twint erfolgen; Barzahlungen sind nur im Hallenbad Appenzell möglich. Bei Anlässen und dergleichen wird eine Rechnung gestellt, welche innert der auf der Rechnung angezeigten Zahlungsfrist zu begleichen ist.

4.            Rückerstattungen / Stornierungen

Rückvergütungen erfolgen immer in Form eines Gutscheines, es wird kein (Bar-)Geld zurückerstattet. Der Gutschein kann in allen Bereichen des Betriebes eingelöst werden.

5.            Haftung

Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Sportanlage Schaies Appenzell sowie das Besuchen der Kurse erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleibt ein allfälliger Schaden infolge eines nachweislich offensichtlichen Mangels der Anlagen/Einrichtungen.

6.            Fundgegenstände

Fundgegenstände werden 4 Monate aufbewahrt und danach verwertet.

7.            Öffnungszeiten

Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung.

8.          Betriebseinstellung

Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen, behördlicher Anordnung, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

9.          AGB, Nutzungsordnung, Weisungen

Der Gast verpflichtet sich, die AGB und die Nutzungsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

10.          Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Nutzungsordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

11.          Datenschutz

Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente (inklusive der registrierten Eintrittszeiten) und für die Ausübung anderer Leistungen beim Betrieb oder bei externen Dienstleistern abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

12.          Videoüberwachung

Einzelne Anlagen werden videoüberwacht. Diesbezüglich wird auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und Anlagen des Bezirks Appenzell vom 18. Oktober 2023 verwiesen.

13.          Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich zugestellt.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Sportanlage Schaies ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Salvatorische Klausel ist anwendbar. (Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw. dem Bezirk Appenzell abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB oder des gesamten Vertrages.)
Gerichtsstand ist Appenzell AI.

 

Juni 2024, Appenzell

Sportanlage Schaies